Wenn Sie in Thüringen als Tagesmutter oder Tagesvater arbeiten möchten, benötigen Sie – neben viel Liebe zur Arbeit mit Kindern – zunächst eine Mindestqualifikation im Umfang von 300 Stunden nach dem vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) oder eine vergleichbare Qualifikation oder Sie müssen Ihre formale Eignung auf andere Weise nachweisen. Beispielsweise durch eine Erzieherausbildung oder ein sozialpädagogisches Studium.
Ferner haben Sie dem zuständigen Jugendamt ein erweitertes Führungszeugnis und eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Gesundheit vorzulegen. Auch im Haushalt lebende Familienmitglieder über 18 brauchen ein erweitertes Führungszeugnis. Weiterhin ist der Besuch eines Erste-Hilfe Kurses für Säuglinge und Kleinkinder im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten vor Aufnahme der Tätigkeit sowie nachfolgend in jedem zweiten Jahr nachzuweisen. Das Jugendamt prüft dann bei einem Vor-Ort-Termin, ob Ihre Räumlichkeiten und deren Ausstattung den Ansprüchen an eine sichere und kindgerechte Umgebung genügen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie vom Jugendamt eine Pflegeerlaubnis.
Ihr zuständigen Jugendamt berät Sie sicher gerne hinsichtlich aller Fragen rund um eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Eine Auswahl an nützlichen Online-Angeboten zur Vorabinformation finden Sie außerdem in der Rubrik "Weitere Informationen".