Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Sie ist hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen und Maßstäbe gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Tagespflegepersonen sind qualifizierte, geprüfte und vom Jugendamt zugelassene pädagogische Fachkräfte.
Die Kindertagespflege ist ein Angebot der Betreuung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr.
Kindertagespflegepersonen betreuen in ihrem eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumen maximal 5 Kinder.
Tagesmütter oder Tagesväter sind feste Bezugspersonen für die Kleinen. Durch die kleinen Gruppen kann zu den Eltern eine sehr persönliche Beziehung und zu den Kindern ein gute und sichere Bindung aufgebaut werden.
Kindertagespflegepersonen begleiten, fördern und unterstützen die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie arbeiten nach dem Thüringer Bildungsplan und sorgen für eine gesunde Ernährung des Kindes.
Kindertagespflege bietet eine besondere Flexibilität der Betreuung. Die Thüringer Tagespflegepersonen bieten verschiedenste Betreuungs-Konzepte von der Emmi Pickler-Pädagogik bis zur Wald-Garten Gruppe. Sie bieten flexible Betreuungszeiten und an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern ausgerichtete Verpflegungsangebote, die für alle Lebens- oder Erziehungskonzepte der Familien eine passende Betreuungslösung bieten.
Wenn Sie in Thüringen als Tagesmutter oder Tagesvater arbeiten möchten, benötigen Sie – neben viel Liebe zur Arbeit mit Kindern – zunächst eine Mindestqualifikation im Umfang von 300 Stunden nach dem vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) oder eine vergleichbare Qualifikation oder Sie müssen Ihre formale Eignung auf andere Weise nachweisen. Beispielsweise durch eine Erzieherausbildung oder ein sozialpädagogisches Studium.
Ferner haben Sie dem zuständigen Jugendamt ein erweitertes Führungszeugnis und eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Gesundheit vorzulegen. Auch im Haushalt lebende Familienmitglieder über 18 brauchen ein erweitertes Führungszeugnis. Weiterhin ist der Besuch eines Erste-Hilfe Kurses für Säuglinge und Kleinkinder im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten vor Aufnahme der Tätigkeit sowie nachfolgend in jedem zweiten Jahr nachzuweisen. Das Jugendamt prüft dann bei einem Vor-Ort-Termin, ob Ihre Räumlichkeiten und deren Ausstattung den Ansprüchen an eine sichere und kindgerechte Umgebung genügen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie vom Jugendamt eine Pflegeerlaubnis.
Ihr zuständigen Jugendamt berät Sie sicher gerne hinsichtlich aller Fragen rund um eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Eine Auswahl an nützlichen Online-Angeboten zur Vorabinformation finden Sie außerdem in der Rubrik "Weitere Informationen".