In Kindertagespflege kann Ihr Kind in einer kleinen Gruppe von maximal 5 Kindern erste soziale Kontakte knüpfen. Dank der geringen Gruppengröße kann die Tagespflegeperson dabei sehr induviduell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen. Sie ist über den gesamten Betreuungszeitraum kontinuierlich für Ihr Kind da und gibt ihm Sicherheit und Geborgenheit. Die Betreuung in diesem familienähnlichen und familiennahen Rahmen schafft ideale Startbedingungen für Ihr Kind.
- sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen
- über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen
- eine Qualifizierung auf der Grundlage eines Curriculums des Deutschen Jugendistitutes besitzen, oder ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen haben, z.B. durch eine Erzieherausbildung, oder ein sozialpädagogisches Studium
- über eine Mindestqualifikation im Umfang von 300 Stunden nach dem vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) oder eine vergleichbare Qualifikation
verfügen
- ein Führungszeugnis und eine Bescheinigung über ihre körperliche und geistige Gesundheit vorlegen
- alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen
- regelmäßig an pädagogischen Fortbildungen teilnehmen
Alle genannten Kriterien werden zum Wohl Ihres Kindes vom örtlichen Jugendamt geprüft und sind Bedingungen für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis.
Diese ist von der Tagespflegeperson ab dem 1. Kind zu beantragen, wenn sie Ihr Kind länger als 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt, tagsüber, außerhalb der Wohnung des Kindes und länger als 3 Monate betreuen lassen möchten.
Die Betreuungsgebühr entspricht in der Regel der Gebühr eines kommunalen Krippenplatzes, wobei es jedoch regional sehr unterschiedliche Regelungen gibt. Diese erfragen Sie am Besten bei Ihrem örtlichen Jugendamt.
Sie. Denn Sie haben per Gesetz das Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Betreuung für Ihr Kinde. Das heißt, Sie haben das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen den verschiedenen Kindertageseinrichtungen sowie den Angeboten der Kindertagespflege zu wählen.
Das Jugendamt gewährleistet in der Regel bei Ausfall der Kindertagespflegeperson die Betreuung ihres Kinder über die Vernetzung von öffentlich geförderten Kindertagespflegepersonen in Absprache mit den Erziehungsberechtigten.
Bei Ihrem örtlichen Jugendamt.